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AVIVA-BERLIN.de im Mai 2024 - Beitrag vom 13.10.2005


Binationale Ehen
AVIVA-Redaktion

Neue Informationsbroschüren geben Hilfestellung im Paragrafendschungel Deutschlands. Fragen nach Aufenthaltsrecht, Staatsangehörigkeit, Unterhalt, Probleme bei einer Scheidung etc. werden behandelt.




Laut Beauftragtem für Integration und Migration, Günter Piening, sind rund ein Viertel der vor Berliner Standesämtern geschlossenen Ehen inzwischen gemischtnational, d.h. mit deutscher und nicht-deutscher Beteiligung. Diese Zahlen sind ein guter Beweis für eine Gesellschaft, die sich immer weiter öffnet und nicht in abgeschottete "Parallelgesellschaften" zerfällt. Eine Eheschließung zwischen Deutschen und Nicht-Deutschen, ob im Ausland oder in Deutschland begründet, berührt in jedem Fall zahlreiche grundsätzliche rechtliche Fragen.

In der Veröffentlichungsreihe des Integrationsbeauftragten ist ein Ratgeber erschienen, der Hilfestellung gibt. Die Broschüre "Ehen zwischen Deutschen und Ausländern, Hinweise zur Rechtsstellung" behandelt auch die Rechtslage eingetragener Lebenspartnerschaften. Autor Christian Kayser leitete über viele Jahre die Beratung im Büro des Integrationsbeauftragten. Von ihm stammen auch zwei weitere Informationsbroschüren, die ebenfalls in aktualisierter Auflage erschienen sind: "Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht, Hinweise zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit" und "Freizügigkeit in Europa, Hinweise zum Aufenthalt von Bürgern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums".

Alle drei Broschüren sind kostenlos erhältlich im Büro des Beauftragten für Integration und Migration, Potsdamer Straße 65, 10785 Berlin, Fon: 9017 - 2351, E-Mail: Integrationsbeauftragter@auslb.verwalt-berlin.de. Bei Versand werden die Portokosten in Rechnung gestellt. Außerdem stehen die Broschüren demnächst als kostenloser Download bereit auf der Webseite des Beauftragten für Integration und Migration unter www.berlin.de/sengsv/auslb/publikationen/recht.html

(Quelle: Landespressedienstvom 13.10.05)


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Beitrag vom 13.10.2005

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